HAUSORDNUNG UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN

  1. Mit Betreten des Areals, sowie der Parkplätze, erkennt jede/r Besucher/in die Hausordnung der Notiz Immobilienverwaltung GmbH an. Es gelten zusätzlich die AGBs der Notiz Immobilienverwaltung GmbH sowie die vorhandenen Sicherheitshinweise und Benutzungsregeln vor Ort. Ebenfalls ist allen weiteren von den Mitarbeiter-/innen der Notiz Immobilienverwaltung GmbH erlassenen Anweisungen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit dienen, unbedingt Folge zu leisten. Der Notiz Immobilienverwaltung GmbH übernimmt bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften besteht Gefahr für Leib und Leben.
     
  2. Die Notiz Immobilienverwaltung GmbH und seine Mitarbeiter haben ein uneingeschränktes Hausrecht. Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann zu einem zeitweiligen, aber auch dauerhaftem Ausschluss aus den Einrichtungen führen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.
     
  3. Für mitgebrachte (Wert-)Gegenstände übernimmt die Notiz Immobilienverwaltung GmbH bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust keinerlei Haftung. Gegenstände, die in den Schließfächern untergebracht sind, sind in dieser Regelung ausdrücklich eingeschlossen. Es wird empfohlen, auf die Mitnahme von Wertgegenständen und/oder elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsmedien gänzlich zu verzichten.
     
  4. Die Nutzung der Attraktionen ist jederzeit nur mit angemessener Trainingskleidung sowie Sprungsocken im Parkour-Bereich gestattet.

  5. Im Falle von Gesundheitsschäden, die Besucher/innen durch die Nutzung der Attraktionen erleiden, sowie bei selbstverschuldeten Unfällen kann die Notiz Immobilienverwaltung GmbH nicht haftbar gemacht werden.
     
  6. Das Mitbringen von Behältnissen aus Glas oder anderen zerbrechlichen Gegenständen ist nicht gestattet. Im unmittelbaren Sportbereich sind Speisen, Getränke und das Kauen von Kaugummis verboten.
     
  7. Sämtliche Einrichtungen der Trampolinhalle sind so zu nutzen, dass andere Besucher nicht belästigt oder gestört werden. Sämtliche Handlungen, die der Betriebssicherheit, den guten Sitten sowie der Sicherheit und Ordnung zuwiderlaufen, sind zu unterlassen. Schäden an Sportgeräten, Einrichtungsgegenständen, Umkleidekabinen und Toiletten sind zu vermeiden.
     
  8. Rauchen ist in der gesamten Trampolinhalle nicht gestattet. Ebenso ist das Mitbringen von Alkohol und Drogen sowie Waffen aller Art verboten.
     
  9. Weiters muss jeder Besucher folgende Regeln einhalten:
  10. Die Sporteinrichtungen und Trampoline dürfen nur mit leeren Taschen betreten werden.
  11. Gegenstände, die dem Besucher selbst oder anderen Besuchern oder dem Equipment schaden könnten (z. B. Schmuck, Uhren, Handys, Gürtel, Caps oder Mützen), sind verboten.
  12. Während der sportlichen Betätigung darf sich nichts im Mund befinden (z.B. Kaugummi oder sonstiges Essen).
  13. Sofern möglich, sollten Brillen vor der Aktivität abgelegt werden.
  14. Getränke oder Speisen sind auf den Sporteinrichtungen und Trampolinen, sowie auf den Zugangspodesten verboten.
  15. Bei Gesundheitlichen Beschwerden oder Vorerkrankungen (z.B. Bandscheibenvorfällen, Asthma oder auch Herzbeschwerden, usw.), sollte vor der Nutzung der Einrichtungen ein Arzt konsultiert werden. Auch Schwangere sollten sich vorab von einem Arzt über das Risiko bei der Nutzung der Einrichtungen beraten lassen.
  16. Das Nutzen der Einrichtungen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist ausdrücklich verboten!
  17. Das Maximalgewicht zur Nutzung der Trampolinanlagen liegt bei 110 kg, ein höheres Gewicht ist nicht zulässig.
  18. Es ist immer nur eine Person pro Trampolin gestattet.
  19. Das Durchführen von Saltos ist verboten.
  20. Rennen, Schubsen und um die Wette rennen ist nicht erlaubt.
  21. Das Klettern auf schräge Trampolinwände ist verboten.
  22. Das absichtliche Springen auf Sicherungsnetze ist verboten.
  23. Zum Ausruhen sind die jeweiligen Sporteinrichtungen Trampolinflächen zu verlassen.
  24. Der Besucher ist dazu verpflichtet bei einem Unfall oder bei der Entdeckung eines Schadens an den Sportgeräten umgehend das Personal zu informieren.
  25. Die zusätzlichen beschilderten Regeln der jeweiligen Einrichtungs-/Sportelemente sind zu beachten und einzuhalten.

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